Allgemeine Geschäftsbestimmungen Stand Dezember 2021
Anmeldungen /
Abmeldungen
Die Anmeldung und die Termine sind verbindlich. Diese ist nur schriftlich mittels dem Anmeldeformular gültig.
Abmeldungen
sind spätestens 24 Std. vor Kursbeginn zu tätigen. Für zu spät erfolgte Abmeldungen werden Fr. 25.-- erhoben.
Gebühren
Die
Kursgebühren sind vor der 1. Kursstunde zu entrichten.
Obligatorische Kurse:
Für nachzuholende Lektionen aufgrund Absenzen wird ein
Zuschlag Fr. 70.--pro Lektion erhoben. Zu bezahlen vor Kursbeginn.
Bei versäumten Lektionen wird kein Kursgeld zurückerstattet.
Privatkurse: / Nicht mehr besuchte Lektionen bei Abo's:
Bei versäumten Lektionen wird kein Kursgeld zurückerstattet.
Die Abonnemente
sind ab Ausstelldatum 3 Monate gültig.
Die Preise sind jeweils auf der Homepage ausgeschrieben sowie auch auf dem Anmeldeformular. Diese können periodisch angepasst werden.
Mit der Anmeldung an einen der angebotenen Kurse, erklären sich die Kunden mit den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen einverstanden!
Kurse
Die Hundeschule Artus behält sich das Recht vor, aufgrund aussergewöhnlichen Ereignissen, oder wegen zuwenig Anmeldungen die Kurse zu verschieben oder abzusagen!
Bei
Unwetter kann jeder Praxiskurs unterbrochen, oder kurzfristig verschoben werden.
Die Versicherung sowie Haftung ist Sache der Teilnehmenden!
Obligatorisch für die Haltung von Hunden ist eine Haftpflichtversicherung mit einer mindest Deckung von Fr. 1'000'000.—
Für Schäden jeglicher Art übernimmt die Hundeschule Artus
keinerlei Haftung.
Für die Hunde sind die Hundehaltenden verantwortlich.
Jeder Hund muss gechipt
und geimpft sein. Der Impfausweis ist beim ersten Kurstag vorzuweisen. Ich bin für die obligatorischen Kurse verpflichtet die Chip-Nr. zu überprüfen.
Kranke oder Verletzte Tiere sowie läufige
Hündinnen sind zu den Kursen nicht zugelassen!
Obligatorische Kurse
Um die Bestätigung für die obligatorischen Kurse zu erlangen,
müssen alle Lektionen besucht werden. Die Teilnehmer müssen sich mit dem Thema aktiv befassen. Das ist Inhalt des Ziels der Tierschutzverordnung Art. 68 (Gesetz.)
Für die Sachkundenachweis-Kurse SKN
dürfen Hunde ab 5 Monaten teilnehmen.
Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder, Sprayhalsbänder oder Teletac-Geräte sind Verboten.
Grobe Handlungen sowie verbale Attacken gegnüber Hunden werden nicht toleriert und führen zum Ausschschluss des Kurses.
Bei Vorkommnissen oder auffälliges
Verhalten von teilnehmenden Hunden, muss die Hundeschule Artus an das Kantonale Veterinäramt Meldung erstatten.
Sind bereits Meldungen über auffällig gewordenes Verhalten an das Veterinäramt erfolgt,
so muss die Hundeschule Artus darüber vorgängig informiert werden.
Keine Erfolgsgarantie
Die Hundeschule Artus kann keinen Erfolg
garantieren. Enstpricht ein Kurs nicht den Erwartungen, Vorstellung, oder bleibt der Lernerfolg aus, ergibt sich daraus keineswegs Anspruch in irgend einer Form.
Impressum
Die Texte und Bilder dürfen nicht kopiert oder anderweitig verwendet werden.
Für fremde Links kann die Hundeschule Artus keinerlei Haftung über den Inhalt übernehemen. Dafür
verantwortlich sind ausschliesslich die Betreiber.